Gesetzliche Rechte bei Schädlingsbekämpfung: Was darf ein Anbieter?
Wenn’s im Haus krabbelt oder summt, muss schnell gehandelt werden – doch nicht jeder Kammerjäger arbeitet rechtmäßig.
Viele Verbraucher wissen gar nicht, welche Rechte sie haben, wenn sie einen Schädlingsbekämpfer beauftragen. Dieser Beitrag erklärt, was Anbieter dürfen, welche Pflichten sie haben und wie du dich bei überhöhten Preisen oder falscher Behandlung wehren kannst.
1. Schädlingsbekämpfung ist ein Handwerk – mit Regeln
Schädlingsbekämpfer dürfen nicht einfach „irgendwelche Mittel“ einsetzen.
Das Handwerk ist in Deutschland reglementiert und fällt unter:
§ 18 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
→ nur zugelassene Mittel dürfen verwendet werden.Chemikaliengesetz (ChemG) und Biozid-Verordnung (EU 528/2012)
→ nur Personen mit Fachkunde (Sachkundenachweis) dürfen Biozide einsetzen.Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
→ schützt dich als Verbraucher vor gefährlichen Stoffen.
👉 Heißt konkret:
Ein Anbieter muss ausgebildet und zertifiziert sein. Wenn er mit „Giftstoffen“ oder „professionellen Bioziden“ arbeitet, braucht er eine behördliche Genehmigung.
2. Deine Rechte als Auftraggeber
Du hast gesetzlich verankerte Rechte – egal, ob du privat oder gewerblich beauftragst.
🔹 Transparenzpflicht
Der Anbieter muss vor Beginn der Arbeit genau erklären:
welches Mittel eingesetzt wird,
welche Risiken bestehen,
wie hoch die Kosten sind (inkl. Anfahrt, Material, Nachbehandlung).
Ein „ab“-Preis am Telefon reicht nicht – es muss ein verbindliches Angebot vorliegen.
🔹 Kostenvoranschlag und Preiswucher
Laut § 138 BGB (Sittenwidrigkeit) und § 291 StGB (Wucher) sind überzogene Preise rechtswidrig.
Wenn der Kammerjäger z. B. für einen Wespen-Einsatz 800 € verlangt, obwohl ortsüblich 150–250 € üblich sind, kannst du:
die Rechnung anfechten,
Teilzahlung verweigern,
und Anzeige wegen Wucher erstatten.
🔹 Widerrufsrecht bei Haustür- oder Onlinegeschäften
Wurdest du am Telefon oder spontan vor Ort zum Auftrag gedrängt, gilt:
14 Tage Widerrufsrecht (§ 312g BGB)
Ausnahme: Du hast ausdrücklich zugestimmt, dass die Arbeit sofort beginnen soll.
→ Dann kann er anteilig den Aufwand berechnen, aber keine Fantasiepreise verlangen.
🔹 Rechnung & Nachweis
Du hast Anspruch auf eine ordentliche Rechnung mit:
Firmenname, Adresse, Steuernummer
genauer Leistungsbeschreibung
eingesetzte Mittel / Maßnahmen
Mehrwertsteuer-Ausweis
Ohne Rechnung kannst du keine Gewährleistung oder Reklamation geltend machen.
3. Was ein Schädlingsbekämpfer nicht darf
🚫 Barzahlung verlangen, ohne Rechnung auszustellen
→ Verstößt gegen § 14 UStG (Pflicht zur ordnungsgemäßen Rechnung).
🚫 Falsche Angaben zu Notfällen machen
→ Wenn behauptet wird, eine „sofortige Gefahr“ bestünde, um teure Soforteinsätze zu rechtfertigen.
🚫 Nicht genehmigte Stoffe einsetzen
→ Der Einsatz illegaler oder stark toxischer Mittel kann strafbar sein (§ 27 ChemG).
🚫 Daten ohne Einwilligung speichern
→ Datenschutz gilt auch hier (DSGVO).
4. Was tun bei einem Rechtsverstoß?
Wenn du glaubst, dass dein Kammerjäger gegen Pflichten verstoßen hat:
Beweise sichern: Rechnungen, Namen, Fotos, Mittelbezeichnungen.
Verbraucherzentrale kontaktieren: Sie prüfen Rechnungen und helfen bei Wucherverdacht.
Anzeige erstatten: Bei Polizei oder Ordnungsamt, insbesondere bei unzulässigen Chemikalien.
Fall auf schaedlingsbetrug.de melden – damit andere gewarnt sind.
5. Fazit: Deine Rechte schützen dich – wenn du sie kennst
Seriöse Schädlingsbekämpfer arbeiten transparent, mit Genehmigung und nachvollziehbaren Preisen.
Wenn dir ein Anbieter keine klare Auskunft gibt, Barzahlung fordert oder keine Rechnung anbietet – Finger weg.
Im Zweifel lieber nachfragen, dokumentieren und rechtlich prüfen lassen, bevor du zahlst.
💬 Schon schlechte Erfahrungen gemacht?
Teile deinen Fall anonym auf schaedlingsbetrug.de/erfahrungen-schreiben
und hilf anderen, sich besser zu schützen.